Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8401
BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97 (https://dejure.org/1997,8401)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.1997 - 1 BvR 48/97 (https://dejure.org/1997,8401)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 48/97 (https://dejure.org/1997,8401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beschwerdeführer keine Möglichkeit haben wird, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen zunächst die Fachgerichte (§ 17 AAÜG ) anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).

    Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muß der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, NJW 1992, 2749 [2750]).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Es ist nicht ersichtlich, daß der Beschwerdeführer keine Möglichkeit haben wird, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen zunächst die Fachgerichte (§ 17 AAÜG ) anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, NJW 1992, 2749 [2750]).
  • BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche

    Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).
  • VGH Bayern, 04.06.2013 - 5 B 11.2412

    Standesamtliche und melderechtliche Auskünfte, die ein Notar in Erfüllung seiner

    Ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit liegt erst dann vor, wenn die Norm, auf die die Maßnahme gestützt ist, berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfG, U.v. 8.4.1997 - 1 BvR 48/97 - BVerfGE 95, 267/302); dies trifft für die Anwendung der verwaltungskostenrechtlichen Vorschriften nicht zu.
  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf

    Vor allem kann das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorklärung so schwer wiegen, daß die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen dahinter zurücktreten muß (vgl. BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluß vom 17. Februar 1997, 1 BvR 48/97, zitiert nach JURIS; BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1993, 1 BvR 1891-, 1802- und 1810/92, zitiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht