Rechtsprechung
BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Es ist nicht ersichtlich, daß der Beschwerdeführer keine Möglichkeit haben wird, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen zunächst die Fachgerichte (§ 17 AAÜG ) anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muß der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, NJW 1992, 2749 [2750]).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Es ist nicht ersichtlich, daß der Beschwerdeführer keine Möglichkeit haben wird, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzungen zunächst die Fachgerichte (§ 17 AAÜG ) anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.). - BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]). - BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle schaffen könnte, ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, NJW 1992, 2749 [2750]). - BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche …
Auszug aus BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).
- VGH Bayern, 04.06.2013 - 5 B 11.2412
Standesamtliche und melderechtliche Auskünfte, die ein Notar in Erfüllung seiner …
Ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit liegt erst dann vor, wenn die Norm, auf die die Maßnahme gestützt ist, berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfG, U.v. 8.4.1997 - 1 BvR 48/97 - BVerfGE 95, 267/302); dies trifft für die Anwendung der verwaltungskostenrechtlichen Vorschriften nicht zu. - VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf …
Vor allem kann das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorklärung so schwer wiegen, daß die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen dahinter zurücktreten muß (vgl. BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluß vom 17. Februar 1997, 1 BvR 48/97, zitiert nach JURIS; BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1993, 1 BvR 1891-, 1802- und 1810/92, zitiert nach JURIS).